Aktenzeichen 3604 IN 1375 26
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bergman La Cote Restaurant GmbH mit Sitz in der Kienitzer Straße 95 in 12049 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg am 02.03.2026 um 11:00 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Gesellschaft angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 205124 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Felix Bergman vertreten. Hintergrund der gerichtlichen Entscheidung ist ein vorliegender Insolvenzantrag, über dessen endgültige Zulässigkeit und mögliche Verfahrenseröffnung das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden wird.
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Diese Aufgabe übernimmt Rechtsanwalt Dr. jur. Florian Kleinschmit mit Kanzleisitz in der Rahel Hirsch Straße 10 in 10557 Berlin. Seine zentrale Aufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu überwachen und sicherzustellen, dass vorhandene Vermögenswerte bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erhalten bleiben.
Mit der Anordnung gehen weitreichende Einschränkungen für die Geschäftsführung der Gesellschaft einher. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Bergman La Cote Restaurant GmbH sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurde der Schuldnerin untersagt, über Bankkonten oder über offene Forderungen gegenüber Geschäftspartnern zu verfügen. Die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte ist vorübergehend auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.
Den Schuldnern der Gesellschaft wurde gleichzeitig untersagt, Zahlungen weiterhin direkt an die Bergman La Cote Restaurant GmbH zu leisten. Stattdessen sind alle offenen Forderungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erfüllen. Dieser ist berechtigt, eingehende Gelder entgegenzunehmen, Forderungen einzuziehen und ein entsprechendes Sonderkonto für die Verwaltung der Mittel einzurichten.
Darüber hinaus wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorläufig untersagt beziehungsweise bereits eingeleitete Maßnahmen eingestellt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Diese Regelung dient dem Schutz der Insolvenzmasse und soll eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage ermöglichen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde außerdem damit beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein gesetzlicher Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich möglich erscheint. Zu diesem Zweck ist er berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und sämtliche zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse notwendigen Auskünfte einzuholen.
Mit diesen Maßnahmen beginnt die Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung, in der die wirtschaftliche Situation der Bergman La Cote Restaurant GmbH umfassend geprüft wird. Auf Grundlage der ermittelten Ergebnisse entscheidet das Insolvenzgericht zu einem späteren Zeitpunkt über die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens.