Aktenzeichen 106 IN 771/25
Im Verfahren über den Antrag der AOK, Kriegsstraße 41 in 76133 Karlsruhe, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Luxus Urlaub Holding GmbH hat das Amtsgericht Karlsruhe den Antrag mangels Masse abgewiesen.
Die betroffene Gesellschaft hat ihren Sitz in der Wilhelmstraße 17 in 76275 Ettlingen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 742623 eingetragen. Vertreten wird sie durch ihren Geschäftsführer Jochen Schmidt.
Mit Beschluss vom 26. Februar 2026 stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der von der AOK als antragstellender Gläubigerin eingereichte Insolvenzantrag wurde daher gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung zurückgewiesen.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet und kein Insolvenzverwalter bestellt wird. Eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet somit nicht statt.
Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig, soweit sie die im Tenor genannten Punkte betrifft. Sie ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz 23 in 76131 Karlsruhe, einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.