Aktenzeichen IN 61/26
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Jost Immo GmbH mit Sitz in der Hauptstraße 32 in 97204 Höchberg hat das Amtsgericht Würzburg am 27. Februar 2026 um 09 Uhr 45 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 16870 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Maxim Schmunk vertreten. Verfahrensbevollmächtigt sind die HGW Rechtsanwälte, Wilhelmstraße 19 in 35392 Gießen.
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen erließ das Insolvenzgericht Maßnahmen nach § 21 Absatz 1 und 2 der Insolvenzordnung. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Herrmann, Heinestraße 7 b in 97070 Würzburg, bestellt.
Zugleich wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Beschränkung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Ziel der Maßnahme ist es, die vorhandene Vermögensmasse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu gewährleisten.
Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5 in 97070 Würzburg, einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Das Gericht wird nun prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob die vorhandene Masse die Kosten des Verfahrens decken kann.