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Eigenverwaltung angeordnet – vorläufiger Sachwalter für Parkstift Osterholz gGmbH bestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 11 IN 40/26

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Parkstift Osterholz gGmbH, An der Martinskirche 12 in 28865 Lilienthal, hat das Amtsgericht Verden (Aller) am 27. Februar 2026 Maßnahmen nach § 270a Abs. 1 InsO angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 212982 eingetragen. Vertreten wird sie durch die Geschäftsführer Henrik Schwarz, Torsten Wieting, Prof. Dr. Gerrit Hölzle und Dr. Karl-Friedrich Curtze.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, c/o KösterBerner, Katharinenstraße 5 in 28195 Bremen, bestellt.

Die Antragstellerin bleibt im Rahmen der angeordneten Eigenverwaltung berechtigt, ihr Vermögen selbst zu verwalten und darüber zu verfügen. Sie handelt jedoch unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters. Dieser überwacht insbesondere die wirtschaftliche Lage sowie die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorgaben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig, sofern die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Das Rechtsmittel kann von der Antragstellerin oder von jedem Gläubiger eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), einzulegen.

Mit der Anordnung der Eigenverwaltung ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Das Gericht prüft nun die wirtschaftlichen Voraussetzungen und die Fortführungsfähigkeit der Parkstift Osterholz gGmbH.

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