Über das Vermögen der SM SektManufaktur GmbH mit Sitz in Waldlaubersheim ist am 23. Februar 2026 um 10:35 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Das teilte das Amtsgericht Bad Kreuznach als zuständiges Insolvenzgericht mit. Aktenzeichen 3 IN 30/26
Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach unter HRB 22215 eingetragen. Geschäftsführer sind Kai Maschtschenko und Matthias Schreml.
Verfügungen nur noch mit Zustimmung wirksam
Mit dem Beschluss hat das Gericht verfügt, dass Verfügungen der Gesellschaft ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Damit wird die Handlungsfreiheit der Geschäftsführung erheblich eingeschränkt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe aus Mainz bestellt. Er ist Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Zugleich wurden Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 Insolvenzordnung). Dies bedeutet, dass Forderungen an die Gesellschaft nur noch in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter erfüllt werden dürfen.
Rechtsmittel möglich
Die Antragstellerin kann gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen – etwa wenn die internationale Zuständigkeit des Gerichts infrage gestellt wird.
Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung gelten besondere Fristenregelungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen. Diese erfolgt erst nach weiterer Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.