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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Solar GK GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 701 IN 83/26

Im Verfahren über den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Solar GK GmbH, Dorfstraße 16 in 17207 Groß Kelle, hat das Amtsgericht Neubrandenburg am 23. Februar 2026 weitreichende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neubrandenburg unter HRB 7215 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Frank Gromodka und Katharina von Heydebreck vertreten. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison PartG mbB Steuerberater Rechtsanwälte mit Sitz in Bentwisch.

Zur Sicherung der Vermögenswerte untersagte das Insolvenzgericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt. Damit soll verhindert werden, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter verschlechtert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Till Habermann, Friedrich Ebert Straße 36 in 14469 Potsdam, bestellt. Er übernimmt die Überwachung der Gesellschaft, ohne deren allgemeiner Vertreter zu sein. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob die vorhandene Masse die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken kann.

Der Gesellschaft wurde untersagt, eigenständig über Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Er ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten einzurichten, die den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprechen. Für die Kontoführung darf er Masseverbindlichkeiten im Sinne der Insolvenzordnung begründen. Kreditinstitute wurden verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen.

Auch Drittschuldner dürfen Zahlungen nicht mehr an die Solar GK GmbH leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser wurde zudem beauftragt, die entsprechenden Zustellungen vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen.

Zur umfassenden Prüfung der wirtschaftlichen Situation ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Geschäftsräume und betriebliche Einrichtungen zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und erforderliche Auskünfte einzuholen. Zusätzlich wurde er als Sachverständiger beauftragt zu prüfen, ob ein gesetzlicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Perspektiven für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Mit dem Beschluss vom 23. Februar 2026 ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Das Amtsgericht Neubrandenburg prüft nun die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrenseröffnung und die wirtschaftlichen Zukunftsaussichten der Solar GK GmbH.

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