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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die ARTIX GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 8 IN 202/25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ARTIX GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 14 in 72175 Dornhan, hat das Amtsgericht Rottweil am 24. Februar 2026 um 10 Uhr 30 umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet . Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRA 738248 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die ARTIX Verwaltungs GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Mike Ziegler .

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage untersagte das Insolvenzgericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungen wurden einstweilen eingestellt .

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler, Berner Feld 74 in 78628 Rottweil, bestellt . Er ist nicht allgemeiner Vertreter der Gesellschaft, sondern übernimmt eine überwachende Funktion. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob die vorhandene Masse die Kosten eines Insolvenzverfahrens deckt.

Der Schuldnerin wurde untersagt, eigenständig über Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Er ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten einzurichten, die den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprechen. Für die Kontoführung darf er Masseverbindlichkeiten im Sinne der Insolvenzordnung begründen .

Kreditinstitute wurden verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen. Drittschuldner dürfen Zahlungen nicht mehr an die ARTIX GmbH & Co. KG leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser ist zudem berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und alle zur Sicherung der Insolvenzmasse erforderlichen Auskünfte einzuholen .

Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Rottweil eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung im Internet.

Mit dem Beschluss vom 24. Februar 2026 ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Das Gericht prüft nun, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung vorliegen und ob die wirtschaftliche Substanz der ARTIX GmbH & Co. KG eine Fortführung ermöglicht.

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