Aktenzeichen 11 IN 399/25 – Amtsgericht Baden-Baden beendet Sicherungsanordnungen
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der KMS Schweißtechnik UG (haftungsbeschränkt), Dieselstraße 27 in 77833 Ottersweier, hat das Amtsgericht Baden-Baden mit Beschluss vom 16. Februar 2026 sämtliche zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 IN 399/25 geführt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 732450 eingetragen und wird von der Geschäftsführerin Katharina Viktoria Seddig vertreten.
Bereits mit Beschluss vom 30. Dezember 2025 hatte das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Insolvenzordnung angeordnet. Dazu zählten insbesondere die einstweilige Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie die Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung. Diese Maßnahmen dienten dem Schutz des Unternehmensvermögens bis zur weiteren gerichtlichen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Mit dem aktuellen Beschluss sind sowohl die vorläufige Insolvenzverwaltung als auch die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung vollständig aufgehoben worden. Damit entfallen die bislang bestehenden Verfügungsbeschränkungen und Eingriffe in die Unternehmensführung.
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen deutet darauf hin, dass das Gericht derzeit keine Notwendigkeit mehr sieht, das Vermögen der Gesellschaft durch vorläufige insolvenzrechtliche Instrumente zu sichern. Ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird oder anderweitig abgeschlossen wird, ergibt sich aus der weiteren Verfahrensentwicklung.