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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Bowl-Vision GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 502 IN 5/26 – Amtsgericht Bremen

Über das Vermögen der Bowl-Vision GmbH & Co. KG, Rita-Bardenheuer-Straße 32, 28213 Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRA 21778 HB, ist am 17. Februar 2026 um 09:35 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Bowl-Vision Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH mit Sitz ebenfalls in Bremen. Diese wird vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Lamperski.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Die Schuldner der Gesellschaft werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten, § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bremen, Ostertorstraße 25 bis 31, 28195 Bremen, zulässig.

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 17. Februar 2026, Az. 502 IN 5/26.

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