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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Konzept-PV GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 2 IN 26/26 – Amtsgericht Nördlingen

Im Verfahren über den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht Nördlingen am 17. Februar 2026 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Konzept-PV GmbH, Zöschlingsweilerstraße 86, 89426 Wittislingen, angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 34660 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Jörg Weber vertreten. Verfahrensbevollmächtigter ist Ulrich Kammerer.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß §§ 21, 22 InsO wurde Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit der Anordnung ist zugleich festgelegt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Beschränkung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen.

Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine mögliche Benachteiligung der Gläubiger bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.

Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Nördlingen, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen, zulässig.

Amtsgericht Nördlingen – Insolvenzgericht – Beschluss vom 17. Februar 2026, Az. 2 IN 26/26.

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