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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 2 IN 28/26 – Amtsgericht Dessau-Roßlau

Über das Vermögen der AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH mit Sitz in der Mühlenbreite 49, 06366 Köthen Anhalt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 4934, ist am 16. Februar 2026 um 16.00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2 IN 28/26 beim Amtsgericht Dessau-Roßlau geführt.

Die Gesellschaft wird vertreten durch den Geschäftsführer Frank Pelzer, Köthen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze LL.M. von der BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Askanische Straße 117 in 06842 Dessau-Roßlau, bestellt. Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters beginnt nun die Phase der Prüfung, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die vorhandene Vermögensmasse ausreicht, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, Beschluss vom 16. Februar 2026, Az. 2 IN 28/26.

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