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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Garbsener Schweiz Grundstücksgesellschaft mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 1 IN 26/26 – Amtsgericht Schwarzenbek

Im Verfahren über den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht Schwarzenbek am 16. Februar 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Garbsener Schweiz Grundstücksgesellschaft mbH, Hindenburgstraße 13b, 23879 Mölln, angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 18139 HL eingetragen und wird vertreten durch den Geschäftsführer Björn Münchow. Verfahrensbevollmächtigt sind die Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB mit Sitz am Alter Wall 20 bis 22 in 20457 Hamburg.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev, Stadthausbrücke 1 bis 3, 20355 Hamburg, bestellt. Mit der Anordnung ist festgelegt, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem ermächtigt, ein Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse einzurichten und zu führen. Er darf Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen und auf das eingerichtete Sonderkonto einzahlen.

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Schwarzenbek, Möllner Straße 20, 21493 Schwarzenbek, zulässig.

Amtsgericht Schwarzenbek, Beschluss vom 16. Februar 2026, Az. 1 IN 26/26.

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