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Drei Insolvenzanträge mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

In mehreren Verfahren haben deutsche Insolvenzgerichte die Eröffnung von Insolvenzverfahren mangels vorhandener Masse abgelehnt. In allen Fällen reichte das Vermögen der betroffenen Unternehmen nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Beim Amtsgericht Halle (Saale) wurde unter dem Aktenzeichen 59 IN 523/25 der Insolvenzantrag über das Vermögen der NESTOR Haus und Grund UG haftungsbeschränkt und Co. KG aus Bad Dürrenberg am 13.02.2026 gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRA 6225 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Nestor Verwaltungs II UG haftungsbeschränkt, vertreten durch die Geschäftsführerin Katrin Mennicke.

Ebenfalls mangels Masse wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RVV Immobilien 1 GmbH aus Krefeld zurückgewiesen. Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen 11 IN 369/25. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Krefeld unter HRB 20623 registriert. Der entsprechende Beschluss erging durch das Amtsgericht Baden Baden am 20.01.2026.

Auch beim Amtsgericht Offenbach am Main wurde im Verfahren 8 IN 685/24 der Insolvenzantrag gegen die FCT Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Seligenstadt am 12.02.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 41924 eingetragen und wurde durch den Geschäftsführer Hans Günther Mombach vertreten.

In allen drei Fällen besteht für die Beteiligten die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen sofortige Beschwerde gegen die Entscheidungen einzulegen. Mit der Abweisung mangels Masse gelten die Unternehmen in der Regel als vermögenslos, was häufig eine spätere Löschung aus dem Handelsregister zur Folge hat.

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