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Vorläufige Insolvenzverwaltung über M & S – Das Autohaus GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 8 IN 23/26

Im Verfahren über den Eigenantrag der M & S – Das Autohaus GmbH mit Sitz in Zeulenroda Triebes hat das Amtsgericht Gera am 12. Februar 2026 um 14:15 Uhr zur Sicherung des Unternehmensvermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, ansässig in der Aumaischen Straße 50 und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 507854, wird durch die Geschäftsführer Mathias Müller und Marcel Sengewald vertreten.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Kathrin Henniger aus Saalfeld an der Saale bestellt. Mit der Anordnung ist verbunden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Diese Regelung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen, sodass Maßnahmen, die das Vermögen der Gesellschaft betreffen, künftig der Kontrolle der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegen.

Ziel der gerichtlichen Entscheidung ist es, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und wirtschaftlich nachteilige Veränderungen zu verhindern. Gegen den Beschluss steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen, die innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Gera eingelegt werden kann. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung, wobei jeweils das zuerst eintretende Ereignis maßgeblich ist.

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