Az.: 650 IN 122/25
Im Verfahren über den Eigenantrag der Szydlewski Beteiligungsgesellschaft UG mit Sitz in Falkensee hat das Amtsgericht Potsdam am 6. Februar 2026 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels vorhandener Masse abzuweisen. Die Gesellschaft, ansässig in der Seegefelder Straße 7a und im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 2629 P eingetragen, wird durch ihren Geschäftsführer vertreten. Die rechtliche Vertretung erfolgte durch Lenhardt Rechtsanwälte.
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Da eine ausreichende Insolvenzmasse oder eine anderweitige Sicherstellung der Verfahrenskosten nicht festgestellt werden konnte, war eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtlich ausgeschlossen. Entsprechend wurde der Insolvenzantrag durch gerichtlichen Beschluss abgewiesen.
Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese kann innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Potsdam eingelegt werden. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist der Zeitpunkt der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung, wobei jeweils das zuerst eintretende Ereignis entscheidend ist. Die Beschwerde kann schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften im elektronischen Rechtsverkehr eingereicht werden.