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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Atelier, Beratungs- und Vertriebsgesellschaft mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 106 IN 108/26

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Atelier, Beratungs- und Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Bruchsal hat das zuständige Insolvenzgericht am 13. Februar 2026 um 10:15 Uhr zur Sicherung der Vermögenswerte die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen ist und von Geschäftsführer Michael Loés vertreten wird, befindet sich damit in einer Phase gerichtlicher Prüfung, in der über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Gesa-G. Edenharder aus Mannheim bestellt. Mit der gerichtlichen Entscheidung sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Ziel dieser Maßnahme ist es, mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern und die vorhandenen Werte bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts zu sichern.

Der Gesellschaft wurde zudem untersagt, eigenständig über Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in diesen Bereichen geht vorübergehend auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über, die berechtigt ist, Forderungen einzuziehen, Zahlungen entgegenzunehmen sowie Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten. Kreditinstitute wurden verpflichtet, entsprechende Auskünfte über die Kontobewegungen zu erteilen, während Schuldner der Gesellschaft aufgefordert wurden, Leistungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist darüber hinaus berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen zu nehmen und sämtliche Informationen einzuholen, die zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie zur Sicherung der möglichen Insolvenzmasse erforderlich sind. Parallel dazu prüft sie, ob die vorhandenen Vermögenswerte ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und welche weiteren Schritte im Verfahren erforderlich sein könnten.

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