Az.: 43 IN 11/26
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Delta Grundbesitz GmbH mit Sitz in Bedburg Hau hat das Amtsgericht Kleve am 12. Februar 2026 um 14:30 Uhr Sicherungsmaßnahmen nach den Vorschriften der Insolvenzordnung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19090 eingetragen und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Florian Phillip Heuvelmann vertreten. Unternehmensgegenstand ist die Verwaltung von Grundbesitz unabhängig von der jeweiligen Beteiligungsform.
Zur Sicherung des schuldnerischen Vermögens wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Kier aus Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Gesellschaft über Vermögensgegenstände nur noch wirksam, wenn sie mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger entzogen oder wirtschaftlich nachteilig verändert werden.
Zugleich untersagte das Gericht Zahlungen an die Schuldnerin durch ihre Schuldner. Drittschuldner wurden angewiesen, Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen, der ermächtigt wurde, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Ergänzend ordnete das Gericht an, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, vorläufig unzulässig sind und bereits begonnene Vollstreckungen einstweilen eingestellt werden.
Mit diesen Maßnahmen wird die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft stabilisiert, um dem Insolvenzgericht eine verlässliche Grundlage für die weitere Prüfung der Vermögenslage und die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verschaffen.