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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Elnaimi Bestattungen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 3613 IN 11126/25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Elnaimi Bestattungen GmbH mit Sitz in Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg am 9. Februar 2026 um 17:15 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Vermögenslage der Gesellschaft angeordnet. Das Unternehmen, ansässig in der Teilestraße 23 und vertreten durch den Geschäftsführer Valon Gashi, ist im Bereich der Überführung und Bestattung von Verstorbenen tätig.

Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt, um eine weitere Schwächung der Vermögenssubstanz bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Otto aus Berlin bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu überwachen, das Vermögen zu sichern und zu prüfen, ob die vorhandenen Mittel die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken können. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft sind ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.

Darüber hinaus wurde der Schuldnerin untersagt, über Bankkonten sowie über offene Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte ging auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, der berechtigt wurde, Forderungen einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Kreditinstitute, die Konten der Gesellschaft führen, sind verpflichtet, ihm Auskünfte zu erteilen, während Drittschuldner angewiesen wurden, Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem befugt, Geschäftsräume und betriebliche Einrichtungen der Gesellschaft zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen zu nehmen und alle erforderlichen Informationen zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse einzuholen. Gegen die gerichtliche Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, die innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden kann.

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