Az.: IN 156/25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MW Energietechnik GmbH mit Sitz in Hutthurm hat das Amtsgericht Passau am 10. Februar 2026 eine grundlegende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft mit Geschäftsanschrift Goldener Steig 40, vertreten durch ihren Geschäftsführer Markus Weick, war Gegenstand mehrerer Gläubigeranträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Das Insolvenzgericht stellte fest, dass die vorhandene Vermögensmasse nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurden die Anträge der antragstellenden Gläubiger mangels Masse abgewiesen. Mit dieser Entscheidung entfällt die Grundlage für ein reguläres Insolvenzverfahren, da ein solches nur eröffnet werden kann, wenn zumindest die Verfahrenskosten gedeckt sind oder eine entsprechende Kostendeckung sichergestellt werden kann.
Gleichzeitig hob das Gericht die zuvor mit Beschlüssen vom 10. Juli 2025 und 4. Dezember 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen auf. Diese Maßnahmen hatten zuvor dem Zweck gedient, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu sichern. Mit der Abweisung des Insolvenzantrags entfällt nun die Notwendigkeit dieser Sicherungen, sodass die entsprechenden gerichtlichen Anordnungen außer Kraft gesetzt wurden.
Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese kann innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Passau eingelegt werden. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist der Zeitpunkt der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung, wobei jeweils das zuerst eintretende Ereignis entscheidend ist. Die Beschwerde kann schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften im elektronischen Rechtsverkehr eingereicht werden.