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Gefährliche Jobfalle im Netz: BaFin warnt vor Fake-Stellenanzeigen auf digitax-solutions.de

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) schlägt erneut Alarm: Auf der Website digitax-solutions.de kursieren betrügerische Jobangebote, die gezielt Arbeitssuchende ansprechen – und sie in erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken treiben können. Die angeblichen Stellenanzeigen stammen nicht von der in Berlin ansässigen M one FinTech GmbH. Vielmehr handelt es sich um einen klaren Fall von Identitätsmissbrauch.

Illegale Tätigkeiten hinter harmlosen Jobtiteln

Was auf den ersten Blick wie ein unkomplizierter Nebenjob wirkt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als hochproblematisch: Bewerberinnen und Bewerber sollen Gelder über ihre privaten Konten weiterleiten oder Kryptowerte für Dritte erwerben. Genau diese Tätigkeiten sind in Deutschland erlaubnispflichtig.

Der Transfer von Geldern im Auftrag anderer fällt unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Wer ohne entsprechende Erlaubnis handelt, setzt sich dem Risiko strafrechtlicher Konsequenzen aus. Noch gravierender: Wer für Dritte Kryptowerte kauft oder verwaltet, kann sich nach der Kryptomärkteverordnung (MiCAR) wegen unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen strafbar machen.

Mehr als nur rechtliche Risiken

Neben möglichen Strafverfahren drohen weitere Folgen:

  • Personen, von deren Konten das Geld ursprünglich stammt, können Rückzahlungsansprüche geltend machen.
  • Arbeitssuchende laufen Gefahr, dass ihre persönlichen Daten missbraucht werden – etwa für weitere Betrugsdelikte oder Identitätsdiebstahl.

Die BaFin warnt nicht zum ersten Mal vor solchen Maschen. Kriminelle nutzen gezielt die finanzielle Unsicherheit von Jobsuchenden aus und tarnen illegale Aktivitäten als scheinbar seriöse Beschäftigung.

Klare Empfehlung der Aufsicht

Die Finanzaufsicht rät Betroffenen dringend, keine solchen Angebote anzunehmen und verdächtige Kontaktaufnahmen umgehend bei Polizei oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Wer unsicher ist, sollte zudem prüfen, ob ein Unternehmen tatsächlich existiert und zugelassen ist – und im Zweifel Abstand nehmen.

Die aktuelle Warnung der BaFin stützt sich auf § 8 Absatz 7 ZAG sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Sie macht deutlich: Auch vermeintliche Jobangebote können Teil ausgeklügelter Betrugsmodelle sein – mit ernsthaften Konsequenzen für alle, die sich darauf einlassen.

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