Aktenzeichen 64 IN 4/26
Das Amtsgericht Osnabrück hat am 2. Februar 2026 um 11:40 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schäfer Modell- und Formenbau Verwaltungs-Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in der Brückenstraße 4 in 49090 Osnabrück die vorläufige Verwaltung angeordnet. Mit diesem Schritt reagiert das Gericht auf die angespannte wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und will sicherstellen, dass keine weiteren Vermögenswerte verloren gehen, bevor über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Michels aus Osnabrück bestellt, der seine Kanzlei im Hasehaus am Neumarkt 1 führt. Ab dem Zeitpunkt der Anordnung dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit seiner Zustimmung vorgenommen werden. Damit wird die Geschäftsführung in ihrer finanziellen Handlungsfreiheit eingeschränkt, während die Kontrolle über die Vermögenswerte nun bei dem vorläufigen Verwalter liegt.
Gleichzeitig wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Auch diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse und soll verhindern, dass Gelder oder Forderungen am Verfahren vorbei abfließen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Osnabrück möglich. Dieses Rechtsmittel steht sowohl der Antragstellerin als auch den Gläubigern offen, soweit sie in ihren Rechten beeinträchtigt sind.
Mit der Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters beginnt für die Schäfer Modell- und Formenbau Verwaltungs-Beteiligungsgesellschaft mbH eine entscheidende Phase. Nun wird geprüft, ob eine Sanierung oder Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ob die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens unausweichlich wird.