Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor den Angeboten der Plattform Tradeshark24. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bieten die bislang unbekannten Betreiber auf der Website tradeshark24.com ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Besonders schwer wiegt der Umstand, dass die Täter gezielt den Namen eines seriösen Unternehmens missbrauchen. Die Angebote stammen nicht von der Frankfurt Financial Solutions GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main. Dieses Unternehmen steht in keinerlei Verbindung zu der Website oder den dort beworbenen Produkten. Es handelt sich um einen klaren Fall von Identitätsdiebstahl, bei dem der gute Ruf eines echten Unternehmens zur Täuschung von Anlegerinnen und Anlegern ausgenutzt wird.
Die BaFin erinnert daran, dass in Deutschland jede Person oder jedes Unternehmen, das Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, vorab eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde benötigt. Wer ohne diese Genehmigung handelt, verstößt gegen geltendes Recht und entzieht sich jeder staatlichen Kontrolle – mit erheblichen Risiken für Verbraucher.
Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Die Behörden raten dringend, bei Geldanlagen im Internet äußerste Vorsicht walten zu lassen, Angebote sorgfältig zu prüfen und sich nicht von hohen Renditeversprechen oder professionell wirkenden Internetauftritten blenden zu lassen.
Wer unsicher ist, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist. Weitere Hinweise zum Schutz vor Betrugsmaschen sowie aktuelle Warnungen finden sich in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“. Auch der BaFin-Podcast „Vorsicht, Betrug“ gibt wertvolle Tipps, um sich vor unseriösen Plattformen und Identitätsmissbrauch zu schützen.