Die Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schlägt erneut Alarm: Auf der Website digitax-solutions.de werden nach Erkenntnissen der Behörde betrügerische Jobangebote veröffentlicht. Die angeblichen Stellenanzeigen stehen nicht im Zusammenhang mit der in Berlin ansässigen M one FinTech GmbH, deren Identität hier missbräuchlich verwendet wird.
Nach Angaben der BaFin handelt es sich um einen klaren Fall von Identitätsmissbrauch. Arbeitssuchende sollen mit vermeintlich seriösen Angeboten angeworben werden, die in Wahrheit erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken bergen.
Geldweiterleitung und Krypto-Käufe als Kern der „Tätigkeit“
Besonders brisant ist der Inhalt der angebotenen Jobs. Den Betroffenen wird offenbar eine Tätigkeit in Aussicht gestellt, die unter anderem darin besteht, Gelder über eigene Konten weiterzuleiten oder Kryptowährungen im Auftrag Dritter zu kaufen. Solche Aufgaben klingen für manche Bewerber zunächst harmlos oder technisch – sind rechtlich jedoch hoch problematisch.
Die BaFin stellt klar: Der auftragsgemäße Transfer von Geldern ist in Deutschland erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Wer ohne entsprechende Erlaubnis Geld für andere Personen weiterleitet, kann sich strafbar machen. Das gilt unabhängig davon, ob die Person bewusst an illegalen Geschäften teilnimmt oder lediglich auf ein vermeintliches Jobangebot reagiert.
Gefahr unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen
Zusätzlich weist die Finanzaufsicht auf Risiken im Zusammenhang mit Kryptowerten hin. Privatpersonen, die für Dritte Kryptowerte erwerben, verwahren oder verwalten, können nach der europäischen Kryptomärkteverordnung MiCAR wegen unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen belangt werden. Auch hier drohen strafrechtliche Konsequenzen – selbst dann, wenn die Betroffenen sich lediglich als „Mitarbeiter“ oder „Auftragnehmer“ sehen.
Rückzahlungsansprüche und Datenmissbrauch drohen
Neben strafrechtlichen Risiken gibt es weitere mögliche Folgen. Personen, von deren Konten Gelder stammen, können Rückzahlungsansprüche gegen diejenigen geltend machen, die das Geld weitergeleitet haben. Damit geraten gutgläubige Jobbewerber schnell in finanzielle Haftungsfallen.
Zudem besteht laut BaFin eine erhebliche Gefahr des Missbrauchs persönlicher Daten. Im Rahmen der Bewerbung werden häufig Ausweiskopien, Bankverbindungen oder andere sensible Informationen abgefragt, die später für weitere Betrugsdelikte genutzt werden können.
BaFin mahnt zur Vorsicht und ruft zur Anzeige auf
Die Finanzaufsicht betont, dass sie bereits mehrfach vor sogenannten Finanzagenten- oder Geldkurier-Jobs gewarnt hat. Diese Angebote tauchen regelmäßig unter wechselnden Namen und Webseiten auf und richten sich gezielt an Arbeitssuchende.
Betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, solche Angebote nicht anzunehmen und stattdessen die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – zu informieren. Die aktuelle Warnung stützt sich auf § 8 Absatz 7 ZAG sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG).
Fazit: Seriöse Jobs verlangen keine Geldtransfers
Der Fall digitax-solutions.de zeigt einmal mehr: Seriöse Arbeitgeber verlangen nicht, dass Angestellte private Konten für Geldtransfers nutzen oder im eigenen Namen Kryptowährungen für Dritte kaufen. Wer auf solche Jobangebote stößt, sollte misstrauisch werden – und im Zweifel Abstand nehmen. Die BaFin-Warnung dient dabei als klares Signal: Hier drohen nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.