Unter dem Aktenzeichen 1 IN 15/26 ist beim Insolvenzgericht des Amtsgerichts Schwarzenbek ein Verfahren über den Insolvenzantrag der LTG AG anhängig geworden. Die Gesellschaft mit Sitz in der Hindenburgstraße 13b in 23879 Mölln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HRB 19539 HL, wird durch ihren Vorstand Björn Münchow vertreten und hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt.
Die rechtliche Vertretung der Schuldnerin obliegt der auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB mit Sitz am Alter Wall 20 bis 22 in 20457 Hamburg. Das Verfahren steht damit von Beginn an unter enger anwaltlicher Begleitung.
Mit Beschluss vom 30. Januar 2026 hat das Amtsgericht Schwarzenbek zur Sicherung des Schuldnervermögens umfassende Maßnahmen nach § 21 Absatz 1 und 2 der Insolvenzordnung angeordnet. Kern dieser Entscheidung ist die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung, um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern und die Grundlage für eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation zu schaffen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev, Stadthausbrücke 1 bis 3 in 20355 Hamburg, bestellt. Ihm obliegt fortan die Kontrolle über die wesentlichen finanziellen Dispositionen der Gesellschaft. Zugleich wurde angeordnet, dass Verfügungen der LTG AG nur noch mit seiner Zustimmung wirksam sind. Damit ist jede eigenständige Vermögensbewegung der Schuldnerin an die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gebunden.
Darüber hinaus wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen. Er ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der LTG AG einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf dieses Sonderkonto einzuzahlen. Diese Maßnahmen dienen der klaren Trennung der Vermögenswerte und der Sicherung der Masse für den weiteren Verfahrensverlauf.
Der Beschluss ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Diese kann innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung eingelegt werden und ist beim Amtsgericht Schwarzenbek einzureichen. Mit dieser Rechtsbehelfsbelehrung stellt das Gericht sicher, dass allen Beteiligten ein formeller Rechtsweg offensteht.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der LTG AG erfolgt. Der gerichtliche Eingriff schafft einen rechtlichen Rahmen, in dem nun geprüft wird, ob und in welcher Form eine Fortführung, Sanierung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens möglich ist.