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PCAM: BaFin warnt vor dubiosen Anlageangeboten über Website, App und WhatsApp-Gruppen

kpuljek (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor Angeboten unter dem Namen PCAM. Betroffen sind die Website pc-asset-management[.]com, die App „PCAU pro“ sowie mehrere WhatsApp-Gruppen, über die gezielt Anlegerinnen und Anleger angesprochen werden.

Nach Angaben der Finanzaufsicht werden in den WhatsApp-Gruppen unter anderem von Personen mit den Namen „Harrison T Blake“ und „Francesca Müller“ Geldanlagen in Finanzinstrumente empfohlen. Die beworbenen Investments sollen anschließend über die genannte App oder über die Plattform pc-asset-management[.]com gehandelt werden. Nach Einschätzung der BaFin handelt es sich dabei um unerlaubte Finanzdienstleistungen.

Kein Zusammenhang mit Polen Capital Management LLC – Identitätsdiebstahl vermutet

Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Zusammenhang zwischen den genannten Angeboten und dem legitimen Unternehmen Polen Capital Management LLC mit Sitz in Boca, USA, besteht. Vielmehr geht die Aufsichtsbehörde von einem Fall des Identitätsdiebstahls aus. Die tatsächlichen Betreiber der Plattformen und Kommunikationskanäle sind unbekannt.

Bereits zuvor hatte die BaFin vor Angeboten unter dem Namen „PCAM“ gewarnt. Mit der aktuellen Mitteilung bekräftigt die Behörde ihre Warnung und weist erneut auf die erheblichen Risiken für Anleger hin.

Unerlaubte Finanzdienstleistungen ohne BaFin-Erlaubnis

Nach Erkenntnissen der BaFin erbringen die unbekannten Betreiber Finanz- und Wertpapierdienstleistungen, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen. In Deutschland dürfen solche Dienstleistungen grundsätzlich nur mit vorheriger Genehmigung der BaFin angeboten werden. Diese Erlaubnispflicht dient dem Schutz von Anlegern und soll sicherstellen, dass Anbieter zuverlässig sind und gesetzlichen Vorgaben unterliegen.

Trotzdem treten immer wieder Plattformen auf, die ohne Zulassung agieren und ihre Angebote über Webseiten, Apps oder Messenger-Dienste wie WhatsApp verbreiten. Gerade diese Kombination aus persönlicher Ansprache und technisch professionellem Auftritt birgt ein erhöhtes Risiko für Verbraucher.

Überprüfung vor Investitionen dringend empfohlen

Die BaFin rät Anlegerinnen und Anlegern, vor jeder Investition sorgfältig zu prüfen, ob ein Anbieter in der Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht geführt wird. Ist ein Unternehmen dort nicht verzeichnet, sollte von einer Geldanlage dringend abgesehen werden.

Rechtliche Grundlage der Warnung

Die öffentliche Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Diese Regelung ermöglicht es der Aufsichtsbehörde, die Öffentlichkeit vor Unternehmen oder Plattformen zu warnen, die unerlaubt Finanzdienstleistungen anbieten.

Hinweis für Betroffene

Personen, die bereits Kontakt zu PCAM, der App „PCAU pro“ oder entsprechenden WhatsApp-Gruppen hatten oder bereits Geld investiert haben, sollten weitere Zahlungen kritisch hinterfragen, ihre Unterlagen sichern und sich über mögliche weitere Schritte informieren.

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