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FINMA grenzt ab: itscapitalag.com steht nicht in Verbindung mit registrierter ITS Capital AG

digipictures (CC0), Pixabay

Die FINMA macht auf eine mögliche Verwechslungsgefahr im Zusammenhang mit der Website itscapitalag.com aufmerksam. Nach Angaben der Schweizer Finanzaufsicht besteht keinerlei Verbindung zwischen dem Internetauftritt www.itscapitalag.com und der offiziell im Schweizerischen Handelsregister eingetragenen ITS Capital AG mit Sitz in Zürich.

Die Website itscapitalag.com gibt als Standort ebenfalls Zürich an, verfügt jedoch über keinen Eintrag im Schweizerischen Handelsregister. Damit fehlen öffentlich überprüfbare Angaben zur rechtlichen Existenz, zur Unternehmensstruktur sowie zu verantwortlichen Personen.

Deutliche Klarstellung der Aufsichtsbehörde

Die FINMA betont ausdrücklich, dass itscapitalag.com nicht mit der ITS Capital AG (CHE-472.318.070) identisch ist. Die Klarstellung wurde – wie bei solchen Fällen üblich – mehrsprachig veröffentlicht, um auch international tätige Anleger vor Missverständnissen zu schützen.

Namensähnlichkeiten zu regulierten Unternehmen stellen aus Sicht der Aufsicht ein erhebliches Risiko dar, da sie bei Anlegern Vertrauen erzeugen können, das rechtlich und regulatorisch nicht gedeckt ist.

Kein Handelsregistereintrag als Warnsignal

Dass für itscapitalag.com kein Handelsregistereintrag vorliegt, wertet die FINMA als zentrales Warnsignal. Ohne Registrierung besteht keine Transparenz darüber,

  • ob es sich um ein rechtlich existierendes Unternehmen handelt,

  • wer tatsächlich hinter dem Angebot steht,

  • und ob eine aufsichtsrechtliche Genehmigung vorliegt.

Gerade im Finanzsektor kann dies für Verbraucher erhebliche Risiken bergen – bis hin zu möglichen Vermögensverlusten.

Empfehlung an Anlegerinnen und Anleger

Die FINMA rät dringend dazu, bei Finanzangeboten stets zu prüfen,

  • ob das Unternehmen im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist,

  • ob eine Bewilligung oder Beaufsichtigung durch die FINMA besteht,

  • und ob Name, Internetadresse und Unternehmensidentität eindeutig übereinstimmen.

Bei Unklarheiten oder Namensähnlichkeiten empfiehlt die Aufsichtsbehörde, keine Investitionen zu tätigen und unabhängige Informationen einzuholen.

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