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FINMA grenzt ab: aura-consultag.com steht nicht in Verbindung mit Aura Consult SA

geralt (CC0), Pixabay

Die FINMA weist auf eine mögliche Verwechslungsgefahr im Zusammenhang mit der Website www.aura-consultag.com hin. Nach Angaben der Finanzaufsichtsbehörde besteht keine Verbindung zwischen dem Internetauftritt aura-consultag.com und der im Schweizerischen Handelsregister eingetragenen Aura Consult SA mit Sitz in Genf.

Die Website aura-consultag.com gibt als Standort ebenfalls Genf an, verfügt jedoch über keinen Eintrag im Schweizerischen Handelsregister. Damit fehlen öffentlich überprüfbare Informationen zur rechtlichen Existenz des Anbieters sowie zu verantwortlichen Personen oder einer möglichen aufsichtsrechtlichen Bewilligung.

Deutliche Klarstellung der Finanzaufsicht

Die FINMA stellt ausdrücklich klar, dass aura-consultag.com nicht mit der Aura Consult SA (CHE-107.523.570) identisch ist. Die Abgrenzung wurde – wie bei entsprechenden Warnhinweisen üblich – mehrsprachig veröffentlicht, um auch international tätige Anlegerinnen und Anleger vor Missverständnissen zu schützen.

Namensähnlichkeiten zu registrierten Unternehmen können im Finanz- und Beratungssektor gezielt genutzt werden, um Vertrauen zu erwecken oder Seriosität vorzutäuschen. Die FINMA sieht darin ein erhebliches Risiko für Verbraucher.

Kein Handelsregistereintrag als zentrales Warnsignal

Dass für aura-consultag.com kein Handelsregistereintrag besteht, bewertet die Aufsicht als klares Warnsignal. Ohne Registrierung ist für Interessenten nicht nachvollziehbar,

  • ob ein rechtlich existierendes Unternehmen hinter dem Angebot steht,

  • wer für mögliche Beratungs- oder Finanzdienstleistungen haftet,

  • und ob eine behördliche Genehmigung oder Beaufsichtigung vorliegt.

Gerade bei grenzüberschreitend angebotenen Dienstleistungen kann dies mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden sein.

Empfehlung an Verbraucher und Anleger

Die FINMA rät dringend dazu, vor Geschäftsabschlüssen sorgfältig zu prüfen,

  • ob ein Unternehmen im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist,

  • ob es von der FINMA beaufsichtigt wird oder über eine entsprechende Bewilligung verfügt,

  • und ob Name, Internetadresse und Unternehmensidentität eindeutig übereinstimmen.

Bei Unklarheiten oder auffälligen Namensähnlichkeiten empfiehlt die Aufsichtsbehörde, keine Verträge abzuschließen oder Investitionen vorzunehmen und unabhängige Informationen einzuholen.

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