Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten der TrusTyfy Deutschland GmbH & Co. KG, die mit angeblichem Sitz in Tübingen auftritt. Nach Angaben der Aufsicht kontaktiert das Unternehmen derzeit gezielt Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland und verspricht, angeblich erlittene Verluste aus Investitionen auf Online-Handelsplattformen gegen Zahlung einer Gebühr zurückzuholen.
Nach Erkenntnissen der BaFin besteht dabei der Verdacht, dass TrusTyfy ohne die erforderliche Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt. Besonders schwer wiegt: Die im Zusammenhang mit den Angeboten vorgelegte angebliche Bescheinigung der BaFin ist eine Fälschung. Damit wird gezielt der Eindruck einer behördlichen Legitimation erweckt, die tatsächlich nicht besteht.
Solche „Recovery-Scams“ zielen häufig auf Menschen ab, die bereits Opfer von Anlagebetrug geworden sind. Ihnen wird Hilfe in Aussicht gestellt, tatsächlich drohen jedoch weitere finanzielle Verluste, etwa durch Vorauszahlungen oder Gebühren, ohne dass reale Leistungen erbracht werden.
Die BaFin weist darauf hin, dass Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland eine Zulassung nach der europäischen MiCAR-Verordnung benötigen. Unternehmen, die ohne diese Zulassung tätig sind, handeln rechtswidrig und unterliegen keiner staatlichen Aufsicht. Ob ein Anbieter zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Die Warnung basiert auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Die Finanzaufsicht rät dringend zur Vorsicht bei Rückhol- und Entschädigungsversprechen im Zusammenhang mit früheren Anlageverlusten. Weitere Hinweise und aktuelle Warnmeldungen finden sich in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“.
Hier die BaFin-Meldung:
TrusTyfy Deutschland GmbH & Co. KG: BaFin warnt vor Angeboten
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der TrusTyfy Deutschland GmbH & Co. KG mit angeblichem Geschäftssitz in Tübingen. Das Unternehmen nimmt aktuell Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland auf und verspricht, angebliche Verluste aus Investitionen auf Handelsplattformen gegen eine Gebühr zurückzuholen. Es besteht der Verdacht, dass es dabei ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt. Die in dem Zusammenhang vorgelegte Bescheinigung der BaFin ist eine Fälschung.
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland benötigen eine Zulassung nach der MiCAR. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Zulassung. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.