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BaFin genehmigt Erweiterung des Geschäftsbetriebs beim HDI Haftpflichtverband

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Verfügung vom 22. Januar 2026 die Erlaubnis erteilt, seinen Geschäftsbetrieb um weitere Versicherungssparten und Risikoarten zu erweitern. Die Genehmigung bezieht sich auf den Betrieb der Erstversicherung.

Konkret umfasst die Erweiterung folgende Sparten gemäß Anlage 1 zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG):

  • Nr. 10 c): Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb – sonstige
  • Nr. 12: See-, Binnensee- und Flussschifffahrtshaftpflicht
  • Nr. 15: Kaution
  • Nr. 18 b): Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden, sofern die Risiken nicht unter andere Versicherungssparten fallen

Mit der Entscheidung trägt die BaFin der strategischen Erweiterung des Produktportfolios des Versicherungsvereins Rechnung. Der HDI kann damit künftig zusätzliche Haftpflicht-, Kautions- und Assistance-Leistungen anbieten und seine Marktposition insbesondere im Industrie- und Spezialversicherungsgeschäft weiter ausbauen.

Versicherungsunternehmen:
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (Nr. 5377)
HDI-Platz 1
30659 Hannover

Die aufsichtsrechtliche Maßnahme erfolgt unter dem Aktenzeichen VA 43-I 5000/01714#00003.

 

 

Hier die BaFin-Mitteilung:

HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Erweiterung des Geschäftsbetriebes

Die BaFin hat durch Verfügung vom 22.01.2026 dem HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden weiteren Versicherungssparten  und Risikoarten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:

  • Nr. 10 c) (Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb – sonstige),
  • Nr. 12 (See-, Binnensee- und Flussschifffahrtshaftpflicht),
  • Nr. 15 (Kaution) und
  • Nr. 18 b) (Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden – unter anderen Bedingungen, sofern die Risiken nicht unter andere Versicherungssparten fallen)

Die Erlaubnis bezieht sich auf den Betrieb der Erstversicherung.

Versicherungsunternehmen:

HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (5377)   
HDI-Platz 1

30659 Hannover

 

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