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Festnahmen nach Aktion gegen Kanzler-Flieger – Klimaaktivisten wollten Merz’ Privatjet beschädigen

652234 (CC0), Pixabay

Ein nächtlicher Protest am Flugplatz Arnsberg-Menden hat zu Festnahmen und politischen Diskussionen geführt. Drei Klimaaktivisten sind in der Nacht auf Donnerstag festgenommen worden, nachdem sie unbefugt in eine Flugzeughalle eingedrungen waren, in der das Privatflugzeug von Bundeskanzler Friedrich Merz steht. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden bestand der Verdacht, dass die Gruppe das Flugzeug beschädigen wollte.

Bei den Festgenommenen handelt es sich um zwei Frauen und einen Mann im Alter von 23, 28 und 56 Jahren. Sie wurden wegen Hausfriedensbruchs vorläufig festgenommen. Zu einem tatsächlichen Schaden am Flugzeug kam es nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht. Die Ermittler gehen jedoch davon aus, dass die Aktion gezielt vorbereitet war.

Ausgelöst wurde der Polizeieinsatz durch ein verdächtiges Fahrzeug, das Beamten im Umfeld des Flugplatzes aufgefallen war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer aus dem linksaktivistischen Spektrum bekannt ist und gezielt nach einem nahegelegenen Flugplatz gefragt hatte. Daraufhin verstärkte die Polizei die Überwachung des Geländes – wenig später wurden die drei Personen an der Flugzeughalle gestellt.

Kurz darauf bekannte sich eine Gruppe mit dem Namen „Widerstands-Kollektiv“ zu der Aktion. In einer Mitteilung hieß es, man habe im Rahmen einer Protestaktion versucht, das Privatflugzeug des Kanzlers „stillzulegen“. Nach Medienberichten soll geplant gewesen sein, das Flugzeug mit Farbe zu besprühen. Eine der beteiligten Aktivistinnen ist demnach eine in der Klimaszene bekannte Person, die bereits an früheren Aktionen beteiligt war.

Bundeskanzler Friedrich Merz ist passionierter Hobbyflieger und besitzt eine Diamond DA62, eine zweimotorige Propellermaschine mit einem Neupreis von rund einer Million Euro. Er lebt in Arnsberg im Sauerland und nutzte das Flugzeug bis zu seiner Wahl zum Kanzler regelmäßig selbst. Aus Sicherheits- und dienstlichen Gründen darf er die Maschine inzwischen nicht mehr eigenhändig fliegen.

Die Ermittlungen dauern an. Die Behörden prüfen, ob weitere Straftatbestände erfüllt sind und ob es Unterstützer im Hintergrund gab. Der Vorfall wirft erneut Fragen nach den Grenzen von Protestformen und dem Schutz privater Infrastruktur politischer Spitzenämter auf – insbesondere dann, wenn Aktionen symbolisch gemeint sind, aber sicherheitsrelevante Bereiche betreffen.

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  1. Es bleibt einem aber auch nichts erspart! Selbst die Printmedien sind bis zum Wochenende voll mit irreführenden Bildern von ganz anderen und viel größeren Fliegern und zudem mit Zitaten und Bildern von diesen Vollidioten. Wer deren Texte öffentlich abdruckt, macht sich zum erweiterten Sprachrohr und Handlanger und motiviert das Nachplappern und die Nachahmung. Man kann vom Kanzler halten, was man will, aber auch er hat ein Recht auf Unversehrtheit seines Eigentumes. Wer in diesem Land allerdings ganz zügig mal weniger Rechte haben darf, das sind diese widerlichen Linksfaschisten, die immer noch als „Aktivisten“ verharmlost werden. Allen Berichten nach sind alle beteiligten reichlich polizeilich bekannt und damit Wiederholungstäter. Sie werden dem „linken Spektrum“ zugeordnet. Es muß endlich aufhören, daß in diesem Land mit zweierlei Maß gemessen wird. Wenn hier Gerechtigkeit herrschen sollte, dann darf man diese Schmierfinken als „gesichert linksradikal eingestuft“ titulieren. Aber auf dem Auge sind vor allem unsere tollen GEZ-Sender vollkommen blind. Werdet endlich mal wach alle zusammen!

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