Aktenzeichen 22 IN 3/26 (28)
Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 22 IN 3/26 (28) hat das Amtsgericht Marburg über das Vermögen der Autohaus Hoch GmbH & Co mit Sitz in der Bahnhofstraße 20 in 35075 Gladenbach entschieden. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter der Nummer HRA 2457 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Hoch Verwaltungs GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Hans Günter Hoch.
Mit Beschluss vom 20. Januar 2026 um 14:15 Uhr ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin an. Diese Maßnahme dient der Sicherung der Vermögenswerte und soll verhindern, dass bis zur weiteren gerichtlichen Entscheidung nachteilige Veränderungen eintreten, die die Interessen der Gläubiger beeinträchtigen könnten.
Im Rahmen der Anordnung wurde festgelegt, dass Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Robert Schiller mit Kanzleisitz in der Lahnstraße 1 in 35398 Gießen. Ihm obliegt es, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu überwachen, die Vermögenssubstanz zu sichern und die Voraussetzungen für den weiteren Fortgang des Verfahrens zu prüfen.
Zugleich wurden die Schuldner der Antragstellerin aufgefordert, Zahlungen und sonstige Leistungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen. Diese Anordnung stellt sicher, dass eingehende Gelder der Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters unterliegen und ordnungsgemäß der Masse zufließen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Entscheidung ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Gegen die Anordnung kann die Antragstellerin die sofortige Beschwerde einlegen. Darüber hinaus steht dieses Rechtsmittel auch den Gläubigern offen, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens geltend gemacht werden soll. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Marburg einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung, die Verkündung oder gegebenenfalls die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Marburg einen wesentlichen Schritt im Insolvenzantragsverfahren der Autohaus Hoch GmbH & Co vollzogen und den rechtlichen Rahmen für eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens geschaffen.