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Sicherungsmaßnahmen aufgehoben und Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3605 IN 1044/25 

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 3605 IN 1044/25 hat das Insolvenzgericht beim Amtsgericht Charlottenburg über das Vermögen der Neue Bögen am Hackeschen Markt Gaststätten und Betriebs GmbH entschieden. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 66089 eingetragen. In der ersten Verfahrensphase war die Schuldnerin mit Sitz am Zwirngraben 8 bis 10 in 10178 Berlin tätig und wurde durch die Geschäftsführer Frank Budie und Magdalene Rokicka vertreten. Im weiteren Verlauf wurde als Geschäftsanschrift die Schmelzstraße 42 in 02953 Bad Muskau angegeben, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Budie.

Mit Beschluss vom 14. Januar 2026 hob das Insolvenzgericht zunächst die mit Beschluss vom 9. Juli 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen auf. Damit endeten die bis dahin bestehenden insolvenzrechtlichen Schutzvorkehrungen, die der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin während des laufenden Antragsverfahrens dienten.

Ebenfalls mit Beschluss vom 14. Januar 2026 entschied das Amtsgericht Charlottenburg über den von einer Gläubigerin gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Vermögensmasse nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wurde daher mangels Masse abgewiesen.

Mit dieser Entscheidung wurde verbindlich festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht vorliegen. Ein Insolvenzverfahren wurde folglich nicht eröffnet. Die zuvor aufgehobenen Sicherungsmaßnahmen blieben damit endgültig ohne Fortwirkung, und eine weitere insolvenzrechtliche Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft findet nicht statt.

Der Beschluss ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 der Insolvenzordnung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt werden und bedarf keiner anwaltlichen Mitwirkung. Alternativ ist auch eine Einreichung in gesetzlich zulässiger elektronischer Form möglich, wobei die entsprechenden formellen Anforderungen zu beachten sind.

Mit den Beschlüssen vom 14. Januar 2026 hat das Insolvenzgericht Charlottenburg das Insolvenzantragsverfahren der Neue Bögen am Hackeschen Markt Gaststätten und Betriebs GmbH abgeschlossen.

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