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Insolvenzantrag der Grund und Boden Verwaltungs GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 43 IN 770/25 

Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 43 IN 770/25 hat das Amtsgericht Bielefeld über das Vermögen der Grund und Boden Verwaltungs GmbH entschieden. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter der Nummer HRB 7676 eingetragen und hat ihren Sitz Am Räher 10 in 32278 Kirchlengern. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Weber, der ebenfalls unter dieser Anschrift gemeldet ist.

Gegenstand des Verfahrens war der von der Schuldnerin selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen, der am 14. August 2025 beim zuständigen Insolvenzgericht eingegangen ist. Nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft gelangte das Amtsgericht Bielefeld zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Mit Beschluss vom 18. Januar 2026 wurde der Insolvenzantrag daher mangels Masse abgewiesen. Grundlage dieser Entscheidung ist die Feststellung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht vorliegen. Ein Insolvenzverfahren wurde folglich nicht eröffnet, sodass keine insolvenzrechtliche Verwaltung oder gerichtliche Überwachung des Vermögens der Gesellschaft stattfindet.

Mit der Abweisung des Antrags ist das Insolvenzeröffnungsverfahren beendet. Die Entscheidung des Amtsgerichts Bielefeld markiert den formellen Abschluss des Verfahrens und stellt klar, dass die wirtschaftliche Substanz der Grund und Boden Verwaltungs GmbH für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht ausreichend ist.

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