Die Bundesregierung hat die Mindestgewerbesteuer angehoben – und setzt damit ein Zeichen gegen kreative Firmensitz-Jonglage. Der neue gesetzliche Hebesatz soll künftig bei mindestens 280 Prozent liegen – statt wie bisher bei 200 Prozent. Das hat das Bundeskabinett auf Vorlage von Finanzminister Lars Klingbeil beschlossen.
Die Botschaft ist klar: Unternehmen sollen künftig weniger Anreize haben, ihre Briefkästen in steuergünstige Kleinstgemeinden zu verlegen, nur um dort ein paar Prozentpunkte zu sparen. Klingbeil sprach von einem wichtigen Schritt gegen Steuervermeidung und „Scheinverlagerung“. Der neue Satz soll ab Januar 2026 in Kraft treten.
Hintergrund der Reform ist die bislang großzügige Regelung, die es Firmen erlaubte, ihren Hauptsitz dort anzumelden, wo sie kaum oder gar keine gewerblichen Aktivitäten entfalten – Hauptsache, der Gewerbesteuerhebesatz ist niedrig. Das habe zu „Wettbewerbsverzerrungen unter den Kommunen“ geführt, heißt es im Gesetzentwurf.
Mit dem neuen Mindesthebesatz will die Bundesregierung mehr Steuergerechtigkeit schaffen und sicherstellen, dass wirtschaftlich aktive Firmen auch einen fairen Beitrag leisten – unabhängig vom Ort des Geschäftssitzes. Besonders betroffen sein dürften einige Gemeinden, die bisher mit niedrigen Sätzen Investoren angelockt hatten.
Ob das Gesetz wirklich Steuertricks verhindert oder lediglich die Verlagerung ins Ausland beschleunigt, wird sich zeigen. Fest steht: Die Spielräume für rein steuerliche Standortentscheidungen in Deutschland werden enger.