Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches steht erneut im Fokus der politischen Debatte. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat sich öffentlich dafür ausgesprochen, die umstrittene Regelung abzuschaffen. Der Paragraf stellt Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung gegenüber „Personen des politischen Lebens“ unter eine besondere Strafandrohung. Spahn bezweifelt jedoch, dass diese Sonderregelung ihren ursprünglichen Zweck erfüllt und sieht darin eher ein politisches Problem als einen wirksamen Schutz.
Gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärte Spahn, der Paragraf könne ersatzlos gestrichen werden. Für Beleidigungen gebe es bereits allgemeine Straftatbestände, die für alle Bürger gleichermaßen gelten. Ein zusätzlicher Schutz nur für Politiker vermittle den Eindruck, dass sich die Mächtigen ein Sonderrecht geschaffen hätten. Genau dieser Eindruck sei schädlich für das Vertrauen in die Politik und das Gegenteil dessen, was der Gesetzgeber ursprünglich beabsichtigt habe.
Ursprünglich zielte Paragraf 188 darauf ab, vor allem Kommunalpolitiker und staatliche Institutionen besser vor Angriffen zu schützen. Seine Wurzeln reichen weit zurück: Bereits in der Weimarer Republik existierten Regelungen zum besonderen Ehrschutz politischer Amtsträger. Die heutige Fassung geht auf eine Verordnung von Reichspräsident Paul von Hindenburg aus dem Jahr 1931 zurück, mit der der „innere Friede“ angesichts zunehmender politischer Verrohung gesichert werden sollte. 1951 wurde der Paragraf in das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik aufgenommen.
Eine entscheidende Ausweitung erfuhr Paragraf 188 jedoch erst im Jahr 2021. Im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität wurden auch Beleidigungen ausdrücklich aufgenommen. Kritiker bemängeln seitdem, dass damit die Meinungsfreiheit eingeschränkt und politische Kritik kriminalisiert werden könne. Schließlich existieren mit den Paragrafen 185 bis 187 bereits allgemeine Regelungen zu Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung, die für jedermann gelten.
Besonders scharf kritisiert wird der Paragraf von der AfD, die seine Abschaffung fordert und vor einem „Maulkorb für kritische Bürger“ warnt. Gleichzeitig werfen politische Gegner der Partei eine Doppelmoral vor: AfD-Bundesvorsitzende Alice Weidel soll selbst zahlreiche Strafanzeigen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Paragraf 188 gestellt haben. Diese Widersprüchlichkeit befeuert die Debatte zusätzlich.
Die Forderung Spahns verleiht der Diskussion nun neues Gewicht. Sie wirft eine grundsätzliche Frage auf: Braucht eine Demokratie einen besonderen strafrechtlichen Schutz für ihre Repräsentanten, oder untergräbt ein solcher Schutz gerade das Vertrauen der Bürger in Gleichheit vor dem Gesetz? Die Antwort darauf dürfte den politischen Diskurs in den kommenden Monaten weiter prägen.