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CareByCall GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3617 IN 11359/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CareByCall GmbH am 13.01.2026 eine umfassende Sicherungsentscheidung getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Anton-Wilhelm-Amo-Straße 34 in 10117 Berlin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 192405 eingetragen.

Zur Abwendung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage ordnete das Insolvenzgericht bereits um 10:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Ziel der Maßnahme ist es, das vorhandene Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und eine Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern. In diesem Zusammenhang wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt und bereits begonnene Vollstreckungshandlungen vorläufig eingestellt, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Berliner Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner mit Kanzleisitz am Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, bestellt. Sie ist nicht als allgemeine Vertreterin der Gesellschaft eingesetzt, sondern übernimmt eine überwachende Funktion. Ihre Aufgabe besteht darin, das Vermögen der CareByCall GmbH zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.

Mit dem Beschluss wurden die Verfügungsbefugnisse der Schuldnerin deutlich eingeschränkt. Rechtshandlungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Diese ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Zudem darf sie ein Insolvenzsonderkonto auf ihren Namen führen. Kreditinstitute wurden verpflichtet, der vorläufigen Insolvenzverwalterin umfassend Auskunft zu erteilen, während Drittschuldner nur noch an sie leisten dürfen.

Darüber hinaus erhielt die vorläufige Insolvenzverwalterin weitreichende Kontroll- und Einsichtsrechte. Sie darf die Geschäftsräume der CareByCall GmbH betreten, Nachforschungen anstellen und Einsicht in Bücher sowie Geschäftsunterlagen nehmen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, sämtliche Auskünfte zu erteilen, die zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse und zur Sicherung einer möglichen Insolvenzmasse erforderlich sind. Auch die Zustellung des Beschlusses an die Schuldner der Gesellschaft wurde ihr übertragen.

Mit dieser Entscheidung ist das Insolvenzverfahren der CareByCall GmbH in eine entscheidende Phase eingetreten. Die weitere Entwicklung hängt nun maßgeblich davon ab, ob die Prüfung der Vermögenslage eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässt oder ob eine Abweisung mangels Masse droht. Bis zu dieser Entscheidung steht das Unternehmen unter strenger gerichtlicher Aufsicht.

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