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Golf Schönau GmbH scheitert mit Insolvenzantrag mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 4 IN 178/25

Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Golf Schönau GmbH eine klare Entscheidung getroffen. Mit Beschluss vom 08.01.2026 wurde der von der Gesellschaft selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Damit steht fest, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Die Golf Schönau GmbH mit Sitz in der Schönenberger Straße 17 in 79677 Schönau wird durch ihren Geschäftsführer Gerd Rueb vertreten. Trotz der Antragstellung sah das Insolvenzgericht keine wirtschaftliche Grundlage für die Durchführung eines geordneten Insolvenzverfahrens. Eine weitere gerichtliche Verwaltung oder Sanierungsprüfung findet daher nicht statt.

Mit der Abweisung des Antrags endet das Verfahren an dieser Stelle. Gläubiger erhalten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens keine Befriedigung, da eine verteilungsfähige Masse nicht festgestellt werden konnte. Rechtlich bleibt den Beteiligten jedoch die Möglichkeit, gegen den Beschluss binnen zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen einzulegen.

Der Beschluss markiert einen endgültigen Einschnitt für die Golf Schönau GmbH und unterstreicht erneut die rechtliche Konsequenz, die ein Insolvenzantrag ohne ausreichende Vermögensbasis nach sich zieht.

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