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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Cent Park UG in Kaiserslautern angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 1 IN 239/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cent Park UG mit Sitz in der Steinstraße 31 in 67657 Kaiserslautern hat das Amtsgericht Kaiserslautern eine entscheidende Sicherungsmaßnahme getroffen. Mit Beschluss vom 13.01.2026 wurde um 15:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet und damit ein formeller Schritt zur gerichtlichen Kontrolle der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens eingeleitet.

Die Cent Park UG wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Jörn Karg vertreten, der ebenfalls unter der Anschrift Steinstraße 31 in Kaiserslautern firmiert. Durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist die Gesellschaft ab sofort in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt. Verfügungen über das Vermögen der Antragsgegnerin sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, um eine weitere Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Mannheimer Rechtsanwalt Andreas Hendriock, dessen Kanzlei sich in der Hermsheimer Straße 3 in 68163 Mannheim befindet. Ihm obliegt nun die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, die wirtschaftliche Situation zu analysieren und die Grundlagen für die Entscheidung über die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen. In dieser Phase steht insbesondere die Prüfung im Vordergrund, ob ausreichende Mittel vorhanden sind, um ein förmliches Insolvenzverfahren durchzuführen.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kaiserslautern beim Insolvenzgericht zur Einsichtnahme hinterlegt. Die Anordnung markiert für die Cent Park UG einen tiefgreifenden Einschnitt und leitet eine Phase erhöhter gerichtlicher Kontrolle und wirtschaftlicher Klärung ein.

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