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Doppelte Sicherungsmaßnahmen im Leopard-Konzern: Vorläufige Insolvenzverwaltung für zwei Gesellschaften angeordnet
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Doppelte Sicherungsmaßnahmen im Leopard-Konzern: Vorläufige Insolvenzverwaltung für zwei Gesellschaften angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3605 IN 11962/25 und 3605 IN 11963/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 13.01.2026 im Umfeld der Leopard-Germany-Gesellschaften weitreichende Sicherungsmaßnahmen im Rahmen zweier Insolvenzantragsverfahren angeordnet. Sowohl über das Vermögen der Leopard Germany Bero Senior GmbH & Co. KG mit Sitz in der Kantstraße 112 in Berlin als auch über das Vermögen der persönlich haftenden Gesellschafterin Leopard Germany Bero Senior GP GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main wird derzeit im Rahmen vorläufiger Insolvenzverfahren entschieden.

Im Verfahren betreffend die Leopard Germany Bero Senior GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRA 53575, ordnete das Insolvenzgericht zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage umfassende Sicherungsmaßnahmen an. Ab dem 13.01.2026 um 11:00 Uhr sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungshandlungen wurden einstweilen eingestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger bestellt. Er überwacht seitdem die wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft, sichert das vorhandene Vermögen und prüft, ob die vorhandene Masse zur Deckung der Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens ausreicht. Verfügungen über das Gesellschaftsvermögen sind nur noch mit seiner Zustimmung zulässig, die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände ist vollständig auf ihn übergegangen.

Parallel dazu traf das Amtsgericht Charlottenburg gleichlautende Anordnungen im Verfahren über das Vermögen der Leopard Germany Bero Senior GP GmbH, die im Handelsregister unter HRB 93994 geführt wird und durch den Geschäftsführer Werner Kleber vertreten wird. Auch hier wurden Vollstreckungsmaßnahmen untersagt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Diese Aufgabe übernimmt Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer, ebenfalls mit Kanzleisitz in Berlin. Ihm obliegt es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, Zahlungseingänge zu kontrollieren und die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin umfassend zu prüfen. Auch in diesem Verfahren dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden, während Banken und Drittschuldner zur Auskunft und Kooperation verpflichtet sind.

Die zeitgleiche Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung für beide Gesellschaften verdeutlicht die enge wirtschaftliche Verflechtung innerhalb der Leopard-Germany-Struktur. In den kommenden Wochen wird das Insolvenzgericht auf Grundlage der Berichte der vorläufigen Insolvenzverwalter entscheiden, ob die jeweiligen Insolvenzverfahren eröffnet werden oder ob andere verfahrensrechtliche Schritte folgen. Bis dahin stehen beide Gesellschaften unter strenger gerichtlicher Aufsicht.

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