Aktenzeichen 93 IN 2/26
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HB Immobilien GmbH hat das zuständige Insolvenzgericht am 13.01.2026 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Strandstraße 15 in 24229 Strande ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 1031 EC eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Heiner Beckemeyer vertreten.
Mit dem gerichtlichen Beschluss reagierte das Amtsgericht auf den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Zur Sicherung des Schuldnervermögens und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß den einschlägigen Vorschriften der Insolvenzordnung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, den aktuellen Vermögensbestand zu erhalten und eine gleichmäßige Wahrung der Gläubigerinteressen bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung sicherzustellen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt von Websky mit Kanzleisitz am Gänsemarkt 45 in 20354 Hamburg bestellt. Mit seiner Bestellung ist eine wesentliche Einschränkung der Handlungsfreiheit der Gesellschaft verbunden. Verfügungen über Vermögensgegenstände der HB Immobilien GmbH sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Anordnung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen, sodass Einnahmen und Forderungen der Gesellschaft unter gerichtlicher Kontrolle stehen.
Die Entscheidung markiert einen wichtigen Einschnitt für die HB Immobilien GmbH. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen oder ob andere Verfahrensausgänge in Betracht kommen. Bis zu dieser Klärung unterliegt das Unternehmen der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters und den vom Gericht angeordneten Sicherungsmaßnahmen.