Aktenzeichen 70g IN 115/25
Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Lux Realestate GmbH eine abschließende Entscheidung getroffen. Mit Beschluss vom 13.01.2026 wurde der von einer Gläubigerin gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die Lux Realestate GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 89944 eingetragen und hat ihren Sitz c/o 247 Homerent GmbH in der Fischbachstraße 53 in 50127 Bergheim. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Galdino Pierre Ersolino Di Girolamo. Zum Unternehmensgegenstand zählen insbesondere die Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie der Betrieb von Pensionen.
Der Insolvenzantrag war am 06.05.2025 beim Amtsgericht Köln eingegangen und beruhte auf einem Gläubigerantrag vom 05.05.2025. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass eine verfahrensführende Insolvenzmasse nicht vorhanden ist. Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens kam daher nicht in Betracht.
Mit der Abweisung des Antrags endet das Verfahren ohne weitere insolvenzrechtliche Maßnahmen. Für Gläubiger bedeutet dies, dass keine gemeinschaftliche Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgt. Die Entscheidung unterstreicht erneut die strengen gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens und die zentrale Bedeutung einer ausreichenden Masse zur Deckung der Verfahrenskosten.