Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 70 IN 667/25 hat das Amtsgericht Hanau am 05.01.2026 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der BD Energiekonzepte UG haftungsbeschränkt angeordnet. Das Unternehmen hat seinen Sitz im Castellring 47 in 61130 Nidderau im Ortsteil Heldenbergen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter der Nummer HRB 98779 eingetragen.
Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch ihren Geschäftsführer Drazen Bilic. Mit der gerichtlichen Entscheidung reagierte das Insolvenzgericht auf den Insolvenzantrag und leitete erste Sicherungsmaßnahmen ein, um mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern. Kern der Anordnung ist die Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Gesellschaft. Verfügungen über das Vermögen der Antragstellerin sind seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mirko Lehnert bestellt. Er ist in der Julius Reiber Straße 15 in 64293 Darmstadt ansässig und übernimmt ab sofort die Aufgabe, das Vermögen der BD Energiekonzepte UG zu überwachen und zu sichern. Ziel dieser Maßnahme ist es, Transparenz über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu schaffen und eine Grundlage für die Entscheidung über die mögliche Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu legen.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt einen entscheidenden Schritt im Insolvenzverfahren dar. Sie signalisiert, dass das Gericht einen weiteren Klärungsbedarf hinsichtlich der finanziellen Situation des Unternehmens sieht und zugleich sicherstellen will, dass vorhandene Vermögenswerte erhalten bleiben. Für Geschäftspartner und Gläubiger bedeutet dies, dass wesentliche unternehmerische Entscheidungen der Gesellschaft vorerst unter dem Vorbehalt der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters stehen.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Hanau vom 05.01.2026 beginnt für die BD Energiekonzepte UG eine entscheidende Phase, in der sich zeigen wird, ob eine Sanierung möglich ist oder ob die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens unausweichlich wird.