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Insolvenzantrag der Solektro Energie und Gebäudetechnik GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Solektro Energie und Gebäudetechnik GmbH hat das Amtsgericht Tübingen eine endgültige Entscheidung getroffen. Unter dem Aktenzeichen 12 IN 267/25 wurde der von der Gesellschaft selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 02.01.2026 mangels Masse abgewiesen.

Das Unternehmen mit Sitz in der Schlossstraße 20 in Haiterbach ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 785934 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Dirk Mayer vertreten. Im Verfahren war die Solektro Energie und Gebäudetechnik GmbH zudem anwaltlich durch die Rechtsanwälte Dr. Kroll und Partner Rechtsanwälte mbB aus Reutlingen vertreten.

Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gelangte das Insolvenzgericht zu der Einschätzung, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit fehlte eine wesentliche gesetzliche Voraussetzung für die Eröffnung des Verfahrens, sodass der Antrag zwingend zurückzuweisen war.

Mit der Abweisung mangels Masse endet das Insolvenzeröffnungsverfahren ohne Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens. Gläubiger erhalten damit keine Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anzumelden. Die Entscheidung kann innerhalb der gesetzlichen Frist mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

Der Beschluss des Amtsgerichts Tübingen markiert einen formalen Abschluss der gerichtlichen Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und unterstreicht erneut die wirtschaftlichen Risiken, denen Unternehmen im Bereich der Energie und Gebäudetechnik angesichts hoher Kosten, Marktdrucks und finanzieller Engpässe ausgesetzt sind.

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