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Insolvenzantrag der Leipziger Krankenhausgesellschaft mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KBV Gesellschaft für Krankenhaus Beratung und Versorgung Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung hat das Amtsgericht Leipzig eine abschließende Entscheidung getroffen. Unter dem Aktenzeichen 405 IN 2092/25 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 30.12.2025 mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Gustav Adolf Straße 4 in Leipzig ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRB 11734 eingetragen. Vertreten wird sie durch den Liquidator Klaus Walter Siebert. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde das Verfahren nicht eröffnet.

Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung hob das Gericht zugleich die zuvor angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung auf. Diese Maßnahme diente bis dahin der Sicherung des Vermögens während der Prüfung des Insolvenzantrags. Mit der Abweisung mangels Masse entfällt nun die Grundlage für diese vorläufige Verfahrensphase.

Die entsprechenden Beschlüsse liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leipzig aus. Mit der Entscheidung endet das Insolvenzeröffnungsverfahren formal, ohne dass es zu einer regulären Durchführung eines Insolvenzverfahrens gekommen ist.

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