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Insolvenzantrag gegen die E&P Transporte UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der E&P Transporte UG haftungsbeschränkt eine abschließende Entscheidung getroffen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 3603 IN 4087/25 geführt. Die Gesellschaft war zuletzt unter der Anschrift Lange Enden 29 in 13437 Berlin ansässig und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 250651 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Schuldnerin durch ihre Geschäftsführer Mohammad Ezdahmad und Emir Nevzat Palavan.

Gegenstand des Verfahrens war der von einem Gläubiger gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der E&P Transporte UG nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der Insolvenzantrag wurde daher mit Beschluss vom 26.11.2025 mangels Masse abgewiesen.

Mit der Abweisung des Antrags endet das Insolvenzantragsverfahren ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Es erfolgt weder die Bestellung eines Insolvenzverwalters noch die Bildung einer Insolvenzmasse. Die Entscheidung macht deutlich, dass die finanziellen Mittel der Gesellschaft selbst für die Durchführung eines formellen Insolvenzverfahrens nicht ausreichend sind.

Der Beschluss ist mit einer ausführlichen Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung.

Mit dem Beschluss vom 26.11.2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der E&P Transporte UG formell abgeschlossen und festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht vorliegen.

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