Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 3616 IN 5173/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Brillant 2958. GmbH abgewiesen. Die Entscheidung erging am 29.12.2025 durch das zuständige Insolvenzgericht in Berlin.
Die Brillant 2958. GmbH hat ihren Sitz am Hohenzollerndamm 196 in 10717 Berlin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 197590 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Daniel Ben Atar. Gegenstand des Verfahrens war der Antrag eines Gläubigers, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft zu eröffnen.
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag gemäß den gesetzlichen Vorgaben mangels Masse abgewiesen. Mit dieser Entscheidung ist kein förmliches Insolvenzverfahren eröffnet worden, was insbesondere für Gläubiger bedeutet, dass eine gemeinschaftliche Befriedigung ihrer Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht stattfinden wird.
Die Abweisung mangels Masse stellt regelmäßig einen gravierenden Einschnitt dar, da sie auf eine vollständige Vermögenslosigkeit oder zumindest auf unzureichende finanzielle Mittel der Gesellschaft hinweist. Für Geschäftspartner und Gläubiger ist dies häufig mit der Erkenntnis verbunden, dass offene Forderungen voraussichtlich nicht mehr realisiert werden können.
Gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der Zustellung der Entscheidung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung. Bis zu einer möglichen Abänderung der Entscheidung bleibt die Abweisung des Insolvenzantrags jedoch wirksam.
Mit dem Beschluss vom 29.12.2025 ist das Insolvenzantragsverfahren gegen die Brillant 2958. GmbH vorläufig abgeschlossen.