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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Wert-Investition Projekt 173 GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 55 IN 86/25 hat das Amtsgericht Hildesheim am 29.12.2025 eine weitere Entscheidung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wert-Investition Projekt 173 GmbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Käthe-Paulus-Straße 2a in 31157 Sarstedt ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter der Nummer HRB 207876 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Werner Ströer vertreten, der in Hildesheim ansässig ist.

Zur Sicherung des Vermögens der Antragstellerin hat das Insolvenzgericht am 29.12.2025 um 12:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Diese Maßnahme dient der Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und stellt einen zentralen Eingriff zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft dar.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist eine deutliche Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin verbunden. Verfügungen über das Vermögen der Wert-Investition Projekt 173 GmbH sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger entzogen oder einzelne Gläubiger benachteiligt werden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Wilhelm V bestellt, der seine Kanzlei in der Hohenzollernstraße 53 in 30161 Hannover führt. Er übernimmt die Aufgabe, das schuldnerische Vermögen zu überwachen und zu sichern sowie die Voraussetzungen für den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens zu prüfen.

Darüber hinaus wurden die Schuldner der Antragstellerin ausdrücklich aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen. Diese Anordnung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO stellt sicher, dass Zahlungen nicht mehr an die Schuldnerin selbst, sondern nur noch im Einklang mit den Vorgaben des Insolvenzgerichts erfolgen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Entscheidung ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Gegen den Beschluss kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hildesheim einlegen. Darüber hinaus steht dieses Rechtsmittel auch den Gläubigern offen, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens geltend gemacht werden soll.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Hildesheim einen weiteren entscheidenden Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der Wert-Investition Projekt 173 GmbH unternommen und die Grundlage für eine geordnete Fortführung des Insolvenzantragsverfahrens geschaffen.

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