Staatsanwaltschaft Köln
Vollstreckungsverfahren gegen Klevis Shehu
Tatvorwurf: Bandendiebstahl u. a.
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO
220 Js 633/23 V
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Urteil vom 28.06.2024 hat das Landgericht Köln -108 KLs 6/24 – hinsichtlich Klevis Shehu die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 50.499,99 Euro angeordnet.
Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.
Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.
Hochachtungsvoll
Jin, Rechtspflegerin
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