Dark Mode Light Mode

Staatsanwaltschaft Köln

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Köln

Vollstreckungsverfahren gegen Klevis Shehu
Tatvorwurf: Bandendiebstahl u. a.
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO

220 Js 633/​23 V

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Urteil vom 28.06.2024 hat das Landgericht Köln -108 KLs 6/​24 – hinsichtlich Klevis Shehu die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 50.499,99 Euro angeordnet.

Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.

Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.

Hochachtungsvoll

 

 

 

Jin, Rechtspflegerin

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der PMX Powerparts UG

Next Post

Apotheker schlagen Alarm: Forderung nach strengeren Kontrollen bei Cannabis-Clubs