Unter dem Aktenzeichen 3618 IN 11141/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg als zuständiges Insolvenzgericht am 29.12.2025 eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Franken-Luft Lüftungsbau UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG getroffen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Bitburger Straße 6 in 13088 Berlin und wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Franken-Luft Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), vertreten, welche ihrerseits durch den Geschäftsführer Oliver Janicki gesetzlich vertreten wird. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRA 62606 eingetragen .
Dem Verfahren liegt der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zugrunde. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über diesen Antrag hat das Insolvenzgericht am 29.12.2025 um 10:45 Uhr auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel dieser Anordnungen ist es, den vorhandenen Vermögensbestand zu erhalten und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin sicherzustellen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist das Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, wurden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungshandlungen wurden einstweilen eingestellt, um eine weitere Beeinträchtigung der Insolvenzmasse zu vermeiden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Bohnhoff mit Kanzleisitz in der Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24 in 10785 Berlin bestellt. Er ist nicht allgemeiner Vertreter der Schuldnerin, sondern hat die Aufgabe, durch Überwachung der Gesellschaft deren Vermögen zu sichern und zu erhalten. Zudem wurde er beauftragt zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist eine erhebliche Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin verbunden. Verfügungen über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus ist dieser ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Insolvenzmasse wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter gestattet, Sonderkonten auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen eigenen Namen in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter zu eröffnen und über diese zu verfügen. Die kontoführenden Kreditinstitute der Schuldnerin wurden verpflichtet, ihm gegenüber umfassend Auskunft zu erteilen.
Auch die Schuldner der Franken-Luft Lüftungsbau UG & Co. KG wurden in die Sicherungsmaßnahmen einbezogen. Ihnen wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Dieser wurde zugleich beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Drittschuldner vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen.
Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen sowie Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich sind.
Mit diesen umfassenden Sicherungsanordnungen hat das Amtsgericht Charlottenburg die Grundlage für eine strukturierte Prüfung und den Schutz der Vermögenswerte der Franken-Luft Lüftungsbau UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschaffen .