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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Luana AG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 1 IN 195/25 hat das Amtsgericht Schwarzenbek am 23.12.2025 um 10:45 Uhr im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Luana AG eine Anordnung zur vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Max-Planck-Straße 2 in 21502 Geesthacht ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HRB 25748 HL eingetragen und wird gesetzlich durch ihren Vorstand Marcus Florek vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigter ist die Kanzlei Finkbeiner & Druckenbrodt Rechtsanwälte PartG mbB mit Sitz in Wentorf bei Hamburg benannt.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ordnete das Insolvenzgericht Maßnahmen nach § 21 Absatz 1 und 2 der Insolvenzordnung an. Mit dem Beschluss wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um die Vermögenslage der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stabilisieren und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev mit Kanzleisitz in der Straße Grimm 8 in 20457 Hamburg. Seit dem Zeitpunkt der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Diese Einschränkung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen, sodass die eigenständige wirtschaftliche Dispositionsfreiheit der Luana AG erheblich begrenzt wurde.

Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Schwarzenbek die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um das Vermögen der Luana AG zu sichern, nachteilige Veränderungen abzuwenden und den weiteren Verlauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens auf einer gesicherten Grundlage vorzubereiten.

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